Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Spiel Sport Motorik Penz GmbH (Stand: September 2026)
§ 1 Geltungsbereich & Allgemeines
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Angebote, Lieferungen, Leistungen, Montagen und Verträge der Spiel Sport Motorik Penz GmbH, Komau 3, A-3925 Arbesbach (nachfolgend „Auftragnehmer") mit ihren Vertragspartnern (nachfolgend „Auftraggeber").
Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern (B2C) als auch gegenüber Unternehmern (B2B). Sofern Bestimmungen nur für Unternehmer gelten, wird dies explizit ausgewiesen. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt.
§ 2 Kostenvoranschläge, Angebote & Vertragsschluss
Angebote des Auftragnehmers sind, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, freibleibend und unverbindlich.
Die vom Auftragnehmer erstellten Planungen, Zeichnungen, Entwürfe und Projektunterlagen bleiben dessen geistiges Eigentum. Sie dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung weder vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht werden.
Der Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch den Beginn der Leistungsausführung zustande.
§ 3 Preise, Zahlungsbedingungen & Verzug
Alle Preise verstehen sich in Euro. Gegenüber Unternehmern sind Preise Nettopreise exklusive Umsatzsteuer, ab Werk (EXW), ohne Verpackung, Transport und Montage, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Soweit keine individuellen Zahlungsvereinbarungen getroffen wurden, gilt folgende Zahlungsstaffel bei Individualfertigungen:
- 30 % Anzahlung bei Erhalt der Auftragsbestätigung.
- 40 % bei Lieferbereitschaft bzw. Lieferung der Hauptkomponenten.
- 30 % nach Fertigstellung bzw. Montage und Rechnungslegung.
Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers gelten die gesetzlichen Verzugszinsen für Unternehmer (§ 456 UGB) bzw. für Verbraucher (§ 1000 Abs 1 ABGB). Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle anfallenden Mahn- und Inkassokosten zu ersetzen.
§ 4 Lieferung, Gefahrenübergang & Annahmeverzug
Wir liefern und montieren innerhalb Österreichs & in angrenzenden Nachbarländern nach Anfrage.
Liefertermine sind Zirka-Termine, es sei denn, es wurde ausdrücklich ein Fixgeschäft vereinbart. Höhere Gewalt oder Lieferverzögerungen von Vorlieferanten (z. B. bei Rundholz/Schnittholz) verlängern die Lieferfrist entsprechend.
Der Gefahrenübergang erfolgt bei Abholung ab Werk, bei Lieferung durch den Auftragnehmer mit dem Eintreffen der Ware am Bestimmungsort.
Befindet sich der Auftraggeber im Annahmeverzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Ware auf Kosten und Risiko des Auftraggebers einzulagern und die vereinbarte Zahlung fällig zu stellen.
§ 5 Besondere Montagebedingungen & Mitwirkungspflichten
Für die Montage von Spielgeräten und Motorikparks gelten – sofern vereinbart – folgende Pflichten des Auftraggebers als wesentliche Vertragsvoraussetzung:
- Zufahrt & Baustellenzustand: Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass die Montagestelle für Lkw und schweres Montagegerät frei befahrbar und montagebereit ist.
- Untergrund & Leitungsfreiheit: Der Auftraggeber muss den Auftragnehmer vorab unaufgefordert über alle unterirdischen Leitungen (Strom, Gas, Wasser, Kanal, Telekommunikation) informieren. Für Schäden an nicht rechtzeitig oder unkorrekt gemeldeten Leitungen haftet ausschließlich der Auftraggeber.
- Fundamentierungsarbeiten: Sofern Erdaushub- oder Fundamentierungsarbeiten vereinbart sind, wird ein normaler, grabfähiger Boden vorausgesetzt. Erschwernisse durch Fels, Bauschutt, kontaminierten Boden oder hohes Grundwasser werden separat nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet.
- Absperrung: Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, die Baustelle sowie die noch nicht freigegebenen Spielgeräte bis zur finalen Abnahme (und ggf. dem Aushärten des Betons) gegen unbefugte Nutzung abzusperren.
§ 6 Branchenspezifische Holzeigenschaften & Wartung
Naturprodukt Holz: Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass Holz ein Naturwerkstoff ist. Trockenrisse, witterungsbedingte Farbveränderungen (Vergrauen), Harzaustritte, Astknoten und leichte Verwerfungen sind natürliche Eigenschaften des Werkstoffs Holz. Sie stellen keine Mängel dar und beeinträchtigen weder die Statik noch die Sicherheit der Spielgeräte nach den einschlägigen Normen.
Wartungspflicht: Spielplatz- & Motorikgeräte unterliegen einer intensiven Nutzung und Witterungseinflüssen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Anlagen gemäß der mitgelieferten Wartungsanleitung und den geltenden Normen (ÖNORM EN 1176 / EN 1177 bzw. DIN EN 16630) regelmäßig zu überprüfen und zu warten (operative Inspektion, Hauptinspektion). Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die auf mangelhafte Wartung oder unsachgemäßen Betrieb zurückzuführen sind.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem jeweiligen Vertrag im uneingeschränkten Eigentum der Spiel Sport Motorik Penz GmbH.
Bei Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Auftraggeber bereits jetzt seine Forderung gegenüber Dritten an den Auftragnehmer ab (verlängerter Eigentumsvorbehalt).
§ 8 Gewährleistung & Schadenersatz
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.
Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt bzw. Montage, schriftlich zu rügen (Rügepflicht gemäß § 377 UGB), andernfalls erlischt jeder Anspruch.
Schadenersatzansprüche sind in Fällen leichter Fahrlässigkeit (ausgenommen Personenschäden) ausgeschlossen. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz hat der geschädigte Auftraggeber (sofern Unternehmer) zu beweisen.
§ 9 Erfüllungsort, Gerichtsstand & Anwendbares Recht
Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Erfüllungsort ist der Sitz der Spiel Sport Motorik Penz GmbH (Liebenau).
Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag wird – sofern der Auftraggeber Unternehmer ist – das für Liebenau bzw. Linz sachlich zuständige Gericht vereinbart. Gerichtsstand: Bezirksgericht Freistadt / Landesgericht Linz.
Online-Streitbeilegung
Informationen zur Online-Streitbeilegung finden Sie im Impressum.